Überflüssige Bäume einfach Absägen ist zwar technisch einfach, könnte aber durch einen „wachsamen Nachbarn“ zum ernsthaften Problem werden.
Sägt man die Bäume nicht um, könnten sie unserem Bauvorhaben im Weg stehen. Müsste man sie extra dafür fällen, könnte es zu Ausgleichspflazungen kommen, was im schlimmsten Fall richtig teuer werden könnte. Einen groben Überblick über die Problemfelder, die ein Baum erzeugt, wenn irgendwer ein paar Jahre lang vergesse hat, das Teil mit der Gartenschere kurz zu halten, gibt die „Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung)“ in ihren 13§.
Wäre unser Grundstück bebaut, könnten wir alles einfach absäge. Ist es jedoch unbebaut, zählen wesentlich strengere Vorschriften. Was ist es nun?
Unser Lösungsansatz war, die Bäume zügig aus dem Weg zu räumen, bevor der Begriff Bauvorhaben auftaucht. Die Frau vom Umweltamt ließ auch gleich im Nebensatz fallen, dass dort ohnehin nicht gebaut werden darf. (Ok, an Stelzen hatte sie nicht gedacht, das müsste gehen). Wir suchten also den Weg der Kooperation. Ein Vor-Ort Termin war leider nicht möglich so fertigten wir ein Schreiben mit all unseren Bäumen an. Zur Pflege der Landschaft und dem Erhalt der Obstbäume erscheint es fast harmlos 7 von 29 Bäumen zu fällen. Zugegebenermaßen haben wir nicht wirklich 29 schöne Bäume auf den Grundstück, aber es waren auch nicht alle 7 Bäume richtig schöne Bäume. Einer war ein toter Holunderbaum, der andere ein schräg wachsender, weil schon mal entwurzelter Nussbaum.
Bebaut oder unbebaut? Die Frage scheint so einfach. Ist sie aber nicht. Um die Frage nicht beantworten zu müssen, dürfen wir unsere Bäume zur Landschfts- und Kulturpflege fällen, dabei spielt der Bebauungszustand keine Rolle.