Dem Fällen der Robinie ist im Bauantrag nicht stattgegeben worden. Das Umweltamt, Abteilung Gehölzschutz findet diese wild angeflogene Robinie sehr Schützenswert, ja, sie ist sogar durch nichts zu ersetzten.
Eine Einfahrt von 2,8 m Breite ist etwas schmal, aber besser eine schmale Einfahrt, als eine Zufahrt mitten durch den Garten. Man müsste also eine Wurzelbrücke oder zumindest Wurzelschutz durch Druckverteilende Platten installieren. Unsere Medien kann man natürlich auch nicht durch den geschützten Wurzelbereich führen. Nun musste ich darüber nach denken, wie die Einfahrt gebaut werden kann, da alles nicht ganz eben ist.
Und da kam mir der Gedanke. Ich hatte vor langer Zeit ein Stück des Betonweges frei gelegt. Falls der Betonweg bis zur Einfahrt führt, muss ich ja gar keinen neuen Weg bauen, ich lege einfach nur den alten wieder frei. Da kann die Stadt, sprich Umweltamt, eigentlich nichts gegen einwenden. Zumal „mein“ weg wahrscheinlich von der Stadt im Rahmen der Straßenbauarbeiten überhaupt erst verschüttet wurde.


Die Sondierung, ein voller Erfolg. Beton bis zum Tor und bis an den Baum heran. Das schafft Argumente für weitere Verhandlungen.