Freileitung frei schneiden

Nachdem wir die Betreiber Straßenbeleuchtung bemüht haben an einem Samstag unsere Weide aus Ihre Leitung zu fischen kam nun die Quittung: Ein netten Schreiben, offensichtlich persönlich vorbei gebracht. Inhaltlich lässt es sich darauf reduzieren, dass wir die Leitung frei halten müssen, anderenfalls können wir für Schäden belangt werden. Und natürlich eine Frist, bis wann wir die Leitung frei geschnitten haben sollten.

Ich habs einfach mal gemacht, kleine Klettereinsätze bei wunderschönem Herstwetter.
Jetzt haben wir wieder schön viele Äste herum liegen, die Haufen werden immer wieder größer.

Einleitungsstelle für Regenwasser

Nun versuche ich mal im Wurzelbereich der Linde eine Probeschachtun zu machen. Wie soll man heraus finden, ob eine Wurzel im Weg ist, wenn man nur an einer Stelle testet? Und findet man an dieser einen Stelle eine Wurzel, kann man dann nirgends ein Rohr einlegen? Kurzum, meine Probeschachtung ist zu einem Graben geworden, welcher durchaus für den Ernstfall taugt.

Ecke der Betonböschung

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Xavier – Der Sturm, mein Freund und Helfer

Der letzte Ast der Weide hing über der Straße und der Stromleitung. Ich hatte inzwischen beschlossen, aus Gründen der eigenen Sicherheit, diesen Ast nicht selbst herunter zu holen. Eine Niederlage. Doch da kam der Orkan. Und nach etwas Telefonat kam die orange Hebebühne der Stadt. „Xavier – Der Sturm, mein Freund und Helfer“ weiterlesen

Das Umweltamt zu Gast

Vor Ort Termin mit Architekt und Vertretern des Umweltamtes, Abt. Gehölzschutz und Wasserbehörde.

Die Wasserbehörde muss entscheiden, wie wir mit der Regenwassereinleitung in den Bach umgehen können. Sie findet die Stelle der Einleitung am „dicken Rohr“ sehr geeignet, aber Ihre Kollegin von den Bäumen hat angst um die Wurzeln. Wir einigen uns auf Probeschachtung um zu schauen, wie es sich mit den Wurzeln verhält.

Die Robinie kann weg, mein Betonweg-Argument scheint einleuchtend. Eine Vogelkirche muss später als Ersatz gepflanzt werden, dass klingt doch machbar.

Nun muss beides nochmal beantragt werden…

Der Weide gehts an die Krone, Teil I

Ob die Weide überhaupt gefällt werden darf, weiß keiner so genau. Man braucht für sie eigentlich gar keine Fellgenehmigung, da es bloß eine Weide ist. Im Bauantrag wurde der Fällung statt gegeben, aber nur, wenn die Wasserbehörde ihr OK gibt, denn die Weide steht am Bach. Denen ist die Weide auch wurscht, nur die Uferbefestigung muss bleiben. Dass wir sie nur kürzen wollen, wird uns wohl nicht so rechte geglaubt… und ob man nun dafür eine Genehmigung bräuchte, schließlich ist noch keine Fällsaison, oder ob dieses nun mit dem Bauantrag erteilt wurde … man weiß es nicht genau.
Ich fange einfach mal an.
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